Abgeltungsteuer, Teilfreistellung und Sparerpauschbetrag bei ETFs
Gewinne und Ausschüttungen aus ETFs unterliegen in Deutschland der Abgeltungsteuer. Wie viel am Ende bleibt, hängt an drei Stellschrauben: der Teilfreistellung je nach Fondsart, dem Sparerpauschbetrag und der Reihenfolge, in der Anteile verkauft werden. Wer sie kennt, kann Steuern nicht vermeiden, aber oft verschieben und den Freibetrag voll nutzen.
Steuersatz: 25 % plus Soli und Kirchensteuer
| Situation | Steuersatz auf Kapitalerträge |
|---|---|
| Abgeltungsteuer + Solidaritätszuschlag | 26,375 % |
| mit 8 % Kirchensteuer (Bayern, Baden-Württemberg) | 27,8186 % |
| mit 9 % Kirchensteuer (übrige Bundesländer) | 27,9951 % |
Grundlage ist § 32d des EStG (2009): 25 % Abgeltungsteuer, darauf 5,5 % Solidaritätszuschlag. Die Kirchensteuer ist als Sonderausgabe abziehbar; deshalb sinkt die Abgeltungsteuer, wenn Kirchensteuer anfällt. Das Gesetz drückt das mit einer Formel aus:
Abgeltungsteuer mit Kirchensteuer = 1 / (4 + k)
Gesamtsatz = 1 / (4 + k) × (1 + 5,5 % + k)- k
- Kirchensteuersatz (8 % oder 9 %)
Mit 8 % Kirchensteuer ergibt das 1 / 4,08 = 24,51 % Abgeltungsteuer und insgesamt 27,8186 %. Liegt dein persönlicher Einkommensteuersatz unter 25 %, kannst du über die Günstigerprüfung in der Steuererklärung den niedrigeren Satz bekommen.
Teilfreistellung: ein Teil bleibt steuerfrei
| Fondsart | Bedingung | Steuerfrei |
|---|---|---|
| Aktienfonds | mindestens 51 % Aktien | 30 % |
| Mischfonds | mindestens 25 % Aktien | 15 % |
| Immobilienfonds | mindestens 51 % Immobilien | 60 % |
| Immobilienfonds Ausland | mindestens 51 % ausländische Immobilien | 80 % |
| Anleihen-, Geldmarkt-, Rohstofffonds | – | 0 % |
Die Teilfreistellung nach § 20 des InvStG (2016) gleicht aus, dass auf Fondsebene bereits Steuern angefallen sind: Seit 2018 zahlen Fonds in Deutschland selbst Steuern auf deutsche Dividenden, und ausländische Dividenden sind meist mit Quellensteuer belastet. Sie gilt für Verkaufsgewinne, Ausschüttungen und die Vorabpauschale, aber auch für Verluste: Bei Aktienfonds zählen sie nur zu 70 %.
Ohne Sparerpauschbetrag (schon ausgeschöpft) und ohne Kirchensteuer: 26,375 % von 700 € = 184,63 € (gerundet), davon 175 € Abgeltungsteuer und 9,63 € Solidaritätszuschlag.
Sparerpauschbetrag
Bis 1.000 € Kapitalerträge im Jahr bleiben steuerfrei, für zusammen veranlagte Paare 2.000 €. Damit die Bank ihn berücksichtigt, braucht sie einen Freistellungsauftrag; auf mehrere Banken lässt er sich aufteilen. Was im Jahr nicht genutzt wird, verfällt und lässt sich nicht ins nächste Jahr übertragen.
Was alles besteuert wird
Bei ETFs gibt es drei Arten von Erträgen, die alle unter die Abgeltungsteuer fallen und alle von der Teilfreistellung profitieren:
- Ausschüttungen im Jahr der Zahlung, meist quartalsweise oder jährlich.
- Vorabpauschale bei thesaurierenden (und gering ausschüttenden) Fonds, jeweils Anfang des Folgejahres.
- Veräußerungsgewinne beim Verkauf, gekürzt um die bereits versteuerten Vorabpauschalen.
Anders als bei Einzelaktien wird ausländische Quellensteuer bei Fonds nicht einzeln angerechnet. Sie wird auf Fondsebene einbehalten und ist pauschal durch die Teilfreistellung abgegolten. Bei direkt gehaltenen Aktien rechnet die Bank Quellensteuer dagegen bis zu einer Grenze auf die Abgeltungsteuer an. Für Zinsen aus Anleihen, Tagesgeld und Festgeld gibt es keine Teilfreistellung. Sie sind voll steuerpflichtig, soweit der Pauschbetrag aufgebraucht ist.
Steuerregeln ändern sich. Die Beispiele zeigen den Stand 2026 für Privatanleger mit Depot in Deutschland; für die eigene Lage im Zweifel eine Steuerberatung fragen.
FIFO und Verlusttöpfe
- FIFO: Verkaufst du einen Teil, gelten die zuerst gekauften Anteile als zuerst verkauft (§ 20 Abs. 4 EStG). Bei langen Sparplänen sind das die mit den größten Gewinnen.
- Allgemeiner Verlusttopf: Verluste aus ETFs werden mit Gewinnen, Zinsen und Dividenden verrechnet.
- Aktienverlusttopf: Verluste aus Einzelaktien lassen sich nur mit Gewinnen aus Einzelaktien verrechnen.
- Verlustvortrag: Nicht verrechnete Verluste trägt die Bank ins nächste Jahr vor.
- Depotwechsel innerhalb Deutschlands überträgt die Anschaffungsdaten; FIFO gilt je Depot.
- Verluste bei mehreren Banken verrechnet jede Bank nur für sich. Wer Verluste bei Bank A und Gewinne bei Bank B hat, beantragt bis zum 15. Dezember eine Verlustbescheinigung und holt die Verrechnung in der Steuererklärung nach.
Für Fortgeschrittene: Steuern verschieben statt sparen
Die Abgeltungsteuer fällt erst an, wenn Gewinne realisiert werden: beim Verkauf, bei Ausschüttungen oder über die Vorabpauschale. Ein aufgeschobener Steuerbetrag arbeitet bis dahin im Depot weiter. Constantinides (1983) hat gezeigt, dass es deshalb optimal ist, Verluste sofort zu realisieren und Gewinne möglichst spät. In Deutschland verstärken Pauschbetrag und Verlustverrechnung diesen Effekt: Verluste mindern die Steuer sofort, Gewinne bis zum Freibetrag kosten nichts.
Steuern beeinflussen auch die Wahl der Strategie. Barber und Odean (2000) untersuchten 66.465 Haushalte bei einem US-Discountbroker: Die Haushalte, die am meisten handelten, erzielten 11,4 % pro Jahr, der Markt 17,9 %. Schon ohne Steuern kostete häufiges Handeln also viel Rendite; mit Abgeltungsteuer auf jeden realisierten Gewinn wird der Abstand noch größer.
„Our central message is that trading is hazardous to your wealth.“Wer neben dem Depot steuerbegünstigte Verträge hat (etwa eine betriebliche Altersvorsorge), kann zusätzlich überlegen, welche Anlagen wohin gehören. Dammon u. a. (2004) zeigen für die USA, dass steuerlich ungünstige Anlagen wie zinstragende Anleihen bevorzugt in den begünstigten Teil gehören und Aktien in den steuerpflichtigen, weil sie dort am meisten vom Steueraufschub profitieren.
Steuern im Backtest
Steuern verändern die Rangfolge von Strategien: Häufiges Rebalancing oder taktisches Umschichten löst laufend Steuern aus, Kaufen und Halten schiebt sie bis zum Verkauf hinaus. Ein fairer Vergleich rechnet Steuern mit, und zwar einschließlich der Steuer beim Verkauf am Ende. Sonst sieht die Strategie mit den meisten unrealisierten Gewinnen zu gut aus.
So rechnet Portfolio Lab
Im Backtest lassen sich deutsche Steuern einschalten: Abgeltungsteuer 25 % mit Solidaritätszuschlag, auf Wunsch Kirchensteuer 8 oder 9 % mit der gesetzlichen Ermäßigung, Sparerpauschbetrag 1.000 € oder 2.000 € je Kalenderjahr, Teilfreistellung je Wertpapier (Aktienfonds 30 %, Mischfonds 15 %, Immobilienfonds 60 oder 80 %, sonstige Fonds 0 %), Vorabpauschale, FIFO je Wertpapier, allgemeiner Verlusttopf und Aktienverlusttopf mit Verlustvortrag. Gold mit Lieferanspruch und Kryptowährungen im Direktbesitz sind nach einem Jahr steuerfrei. Steuern werden dem Depot anteilig entnommen; auf Wunsch wird am Ende alles verkauft und versteuert. Ausschüttungen stecken in den Kursen und werden wie bei thesaurierenden Fonds behandelt. Mehr in der Methodik der Steuerberechnung.
Häufige Fragen
Wann ist ein ETF ein Aktienfonds?
Wenn er laut Anlagebedingungen dauerhaft mindestens 51 % in Aktien investiert. Die Angabe steht im Factsheet oder Datenblatt; Banken übernehmen sie automatisch.
Gilt die Teilfreistellung auch bei Verlusten?
Ja: Auch Verluste zählen nur zu 70 % (bei Aktienfonds). Das ist der Preis für die Steuerfreiheit bei Gewinnen.
Muss ich Kirchensteuer auf Kapitalerträge zahlen?
Wenn du kirchensteuerpflichtig bist, ja. Die Bank fragt die Kirchensteuermerkmale beim Bundeszentralamt für Steuern ab und behält sie automatisch ein.
Verfällt der Sparerpauschbetrag?
Ja, was in einem Kalenderjahr nicht genutzt wird, ist verloren. Deshalb lohnt es sich, Gewinne bis zum Freibetrag gezielt zu realisieren.
Kann ich FIFO umgehen?
Nicht innerhalb eines Depots. Mit einem zweiten Depot lassen sich Kaufposten aber getrennt halten und gezielt verkaufen.
Was ist die Günstigerprüfung?
In der Steuererklärung prüft das Finanzamt, ob dein persönlicher Steuersatz unter 25 % liegt. Dann werden die Kapitalerträge mit dem niedrigeren Satz besteuert.
Literatur
- Barber, Brad M.; Odean, Terrance (2000): Trading Is Hazardous to Your Wealth: The Common Stock Investment Performance of Individual Investors. The Journal of Finance 55 (2), S. 773–806. doi:10.1111/0022-1082.00226
- Constantinides, George M. (1983): Capital Market Equilibrium with Personal Tax. Econometrica 51 (3). doi:10.2307/1912150
- Dammon, Robert M.; Spatt, Chester S.; Zhang, Harold H. (2004): Optimal Asset Location and Allocation with Taxable and Tax-Deferred Investing. The Journal of Finance 59 (3), S. 999–1037. doi:10.1111/j.1540-6261.2004.00655.x
- Deutscher Bundestag (2009): Einkommensteuergesetz (EStG), § 20 (Kapitalvermögen) und § 32d (Abgeltungsteuer). Bundesgesetzblatt; Fassung auf gesetze-im-internet.de. Quelle
- Deutscher Bundestag (2016): Investmentsteuergesetz (InvStG), §§ 16, 18, 19 und 20 (Investmenterträge, Vorabpauschale, Veräußerung, Teilfreistellung). Bundesgesetzblatt; Fassung auf gesetze-im-internet.de. Quelle
Dieser Artikel erklärt eine Methode; er ist keine Anlage- oder Steuerberatung. Zahlenbeispiele sind vereinfacht und gerundet. Alle Begriffe im Glossar.