Steuern im Backtest: wie Portfolio Lab Abgeltungsteuer und Vorabpauschale rechnet
Mit eingeschalteten Steuern rechnet der Backtest wie ein Depot eines Privatanlegers in Deutschland nach heutigem Recht: Abgeltungsteuer mit Solidaritätszuschlag und optional Kirchensteuer, Teilfreistellung, Vorabpauschale, Sparer-Pauschbetrag, Verkäufe nach FIFO, getrennte Verlusttöpfe und für Einzelaktien die Dividenden mit ausländischer Quellensteuer. Diese Seite beschreibt die Regeln und die Vereinfachungen. Sie ist keine Steuerberatung.
Steuersatz
Grundlage ist die Abgeltungsteuer von 25 % auf Kapitalerträge nach EStG (2009) mit 5,5 % Solidaritätszuschlag darauf: zusammen 26,375 %. Mit Kirchensteuer mindert sich die Abgeltungsteuer nach der Formel des § 32d EStG auf 25 % / (1 + Kirchensteuersatz / 4); Kirchensteuer und Soli kommen obendrauf.
| Kirchensteuer | Gesamtsatz in Portfolio Lab |
|---|---|
| keine | 26,375 % |
| 8 % (Bayern, Baden-Württemberg) | 27,819 % |
| 9 % (übrige Länder) | 27,995 % |
Der Sparer-Pauschbetrag gilt je Kalenderjahr (Voreinstellung 1.000 €, zusammen veranlagt 2.000 €). Steuern werden in der eingestellten Basiswährung gerechnet; bei einer anderen Währung als Euro weist die App darauf hin.
Steuerart je Wertpapier
Für jedes Wertpapier schlägt die App aus Typ, Name und Kategorie eine Steuerart vor, die sich ändern lässt. Die Teilfreistellung nach § 20 InvStG (2016) stellt einen Teil der Erträge steuerfrei:
| Steuerart | Teilfreistellung | Vorabpauschale | Verlusttopf |
|---|---|---|---|
| Aktienfonds | 30 % | ja | allgemein |
| Mischfonds | 15 % | ja | allgemein |
| Immobilienfonds Inland / Ausland | 60 % / 80 % | ja | allgemein |
| Sonstiger Fonds (Anleihen, Geldmarkt, Rohstoffe, REIT) | 0 % | ja | allgemein |
| Einzelaktie | 0 % | nein | Aktien |
| ETC, ETN, Zertifikat, Anleihe | 0 % | nein | allgemein |
| Gold mit Lieferanspruch, Krypto im Direktbesitz | – | nein | nach einem Jahr steuerfrei |
Vorabpauschale
Weil die Kurse Ausschüttungen schon enthalten, behandelt die App alle Fonds wie thesaurierende Fonds. Für sie fällt nach § 18 InvStG jedes Jahr eine Vorabpauschale an: Rücknahmepreis zu Jahresbeginn × Basiszins × 0,7, höchstens der Wertzuwachs im Jahr. Als Preis zu Jahresbeginn dient der letzte Schlusskurs des Vorjahres. Für Anteile, die im Lauf des Jahres gekauft wurden, kürzt sich der Betrag um ein Zwölftel je vollem Monat vor dem Kauf. Versteuert wird am ersten Kurstag des Folgejahres; die angesetzte Vorabpauschale mindert später den Veräußerungsgewinn (§ 19 InvStG).
Der Basiszins steht ab 2018 mit den amtlichen Werten im Code, für 2026 aus dem Schreiben des BMF (2026). Für Jahre vor 2018 rechnet die App, wenn eingeschaltet, mit einer Näherung: der Januar-Rendite zehnjähriger Bundesanleihen. Ein negativer oder fehlender Basiszins bedeutet keine Vorabpauschale.
| Jahr | Basiszins |
|---|---|
| 2018 | 0,87 % |
| 2019 | 0,52 % |
| 2020 | 0,07 % |
| 2021 | −0,45 % |
| 2022 | −0,05 % |
| 2023 | 2,55 % |
| 2024 | 2,29 % |
| 2025 | 2,53 % |
| 2026 | 3,20 % |
Verkäufe, FIFO und Verlusttöpfe
Jeder Kauf wird als eigener Posten (Lot) mit Datum, Anschaffungskosten und bereits versteuerten Vorabpauschalen geführt. Verkauft wird nach FIFO: die ältesten Anteile zuerst, wie es § 20 Abs. 4 EStG vorschreibt. Gewinn = Erlös − Anschaffungskosten − angesetzte Vorabpauschalen; Handelskosten und Spread zählen als Anschaffungs- bzw. Veräußerungskosten.
- Zwei Töpfe: Verluste aus Einzelaktien verrechnen sich nur mit Aktiengewinnen; alle übrigen Erträge laufen über den allgemeinen Topf. Allgemeine Verluste dürfen Aktiengewinne mindern.
- Laufende Jahresrechnung: Die Steuer des Jahres wird nach jedem Ereignis neu berechnet; ein späterer Verlust im selben Jahr führt zur Erstattung.
- Verlustvortrag: Am Jahresende übrige Verluste wandern je Topf ins Folgejahr.
- Gold und Krypto: Gewinne nach mehr als 365 Tagen sind steuerfrei; früher realisierte Gewinne rechnet die App vereinfacht wie Kapitalerträge.
Die Steuer wird dem Depot anteilig entnommen, ohne dass dieser Verkauf selbst wieder besteuert wird. Steuern fallen an bei Rebalancing, bei Entnahmen, über die Vorabpauschale und, mit dem Schalter für Dividenden, an jedem Ex-Tag einer Einzelaktie. Wie sehr sich das Aufschieben von Gewinnen lohnt, untersucht etwa Constantinides (1983).
Verkauf am Ende und Kennzahlen nach Steuern
Optional verkauft die App am letzten Tag alles (mit Spread und Ordergebühr) und zeigt den Endwert nach dieser Steuer. Daraus entstehen CAGR nach Verkauf (die letzte Periode trägt die Schlusssteuer) und die Steuerquote: gezahlte Steuern plus Steuer beim Verkauf am Ende geteilt durch den Gewinn vor Steuern. Die Jahrestabelle nennt je Jahr Vorabpauschale, realisierte Gewinne, steuerfreie Anteile, Bemessungsgrundlage, genutzten Pauschbetrag, Verlustvortrag und Steuer; mit Dividenden zusätzlich die Dividenden brutto und die Quellensteuer (gezahlt, angerechnet, erstattbar und verloren). „Steuern gezahlt“ enthält dann auch die ausländische Quellensteuer.
Quellensteuer auf Dividenden
Viele Staaten behalten auf Dividenden eine Quellensteuer ein, bevor das Geld ins Ausland fließt. Für einen Anleger in Deutschland zählt, wer sie zahlt: Bei Einzelaktien zahlt sie der Anleger selbst, und sie wird teilweise auf die deutsche Abgeltungsteuer angerechnet. Bei Fonds zahlt sie der Fonds; sie mindert seinen Anteilspreis und steckt damit schon in den Kursen. Portfolio Lab rechnet beides getrennt: Einzelaktien im Backtest, Fonds als Schätzung im Look-through. Mehr zum Thema im Artikel Quellensteuer.
Einzelaktien im Backtest
Mit dem Schalter „Dividenden von Einzelaktien versteuern“ (im Formular voreingestellt, über die Schnittstelle ohne Angabe aus, damit gespeicherte Rechnungen gleich bleiben) lädt die App für jede Position mit der Steuerart Einzelaktie die Dividendenhistorie. Je Termin gilt: Dividendenrendite = Dividende / Schlusskurs des Handelstags vor dem Ex-Tag; die Bruttodividende in Basiswährung ist diese Rendite mal dem Wert der Position am Vortag. Gebucht wird am Ex-Tag, also dann, wenn der Total-Return-Kurs die Dividende wieder anlegt.
Weil die Kurse die Bruttodividende schon enthalten, nimmt die App dem Depot nur die Steuern: ausländische Quellensteuer und deutsche Abgeltungsteuer auf die Bruttodividende im allgemeinen Verlusttopf. Die wiederangelegte Dividende führt sie als neuen Kauf mit Anschaffungskosten in Höhe der Dividende. Sonst würde sie beim Verkauf ein zweites Mal als Kursgewinn besteuert. Ohne den Schalter rechnet die App wie früher: Die Dividenden stecken unversteuert im Kurs, versteuert wird erst beim Verkauf im Aktientopf.
Das Sitzland der Aktie kommt aus der ISIN, sonst aus den Stammdaten oder dem Börsenplatz (ohne Endung: USA; deutsche Handelsplätze verraten das Land nicht). Für jedes Land stehen drei Sätze im Code: der übliche Abzug bei einer deutschen Depotbank, der Satz, der nach einer Erstattung im Quellenstaat bleibt, und der anrechenbare Satz laut Übersicht des BZSt (2026) zum 1. Januar 2026, die für die Banken maßgebend ist:
| Sitzland | Abzug an der Quelle | anrechenbar | auf Antrag erstattbar |
|---|---|---|---|
| USA | 15 % | 15 % | – |
| Schweiz | 35 % | 15 % | 20 % |
| Frankreich | 25 % | 12,8 % | 12,2 % |
| Niederlande | 15 % | 15 % | – |
| Vereinigtes Königreich | 0 % | 0 % | – |
| Irland | 25 % | 0 % | 25 % |
| Japan | 15,315 % | 15 % | 0,315 % |
| Kanada | 25 % | 15 % | 10 % |
| Australien | 15 % | 7,5 % | 7,5 % |
| Spanien | 19 % | 15 % | 4 % |
| Italien | 26 % | 15 % | 11 % |
| Dänemark | 27 % | 15 % | 12 % |
| Schweden | 30 % | 15 % | 15 % |
| Norwegen | 25 % | 0 % | 10 % |
| Finnland | 35 % | 15 % | 20 % |
| Belgien | 30 % | 0 % | 15 % |
| Österreich | 27,5 % | 15 % | 12,5 % |
| Luxemburg | 15 % | 15 % | – |
Erläuterungen zur Tabelle: USA mit dem Formular W-8BEN, das deutsche Banken üblicherweise einholen (sonst 30 %). Frankreich behält bei deutschen Depotbanken meist 25 % ein, der Satz für Privatanleger beträgt 12,8 %. Japan erhebt 15 % plus Wiederaufbausteuer. Für Australien nimmt die App an, dass die Hälfte der Dividenden nicht frankiert ist. Frankierte Dividenden sind frei, auf den Rest fallen 30 % an, davon 15 % anrechenbar. Norwegen, Belgien und Irland erstatten auf Antrag selbst; deshalb rechnet die Bank ihre Steuer nicht an. Dividenden deutscher Aktien kennen keine ausländische Quellensteuer, die Abgeltungsteuer wird direkt fällig.
Angerechnet wird wie in den Randnummern 201 bis 206 des BMF-Schreibens zur Abgeltungsteuer vom 14. Mai 2025: Die Summe der anrechenbaren Beträge eines Kalenderjahres mindert die Abgeltungsteuer, die nach Verlustverrechnung und Sparer-Pauschbetrag übrig bleibt; die Reihenfolge der Erträge spielt keine Rolle. Je Dividende zählt höchstens der anrechenbare Satz und höchstens 25 %. Ein Überhang verfällt am Jahresende. Ein Rest aus einem Jahr mit Pauschbetrag hilft im Folgejahr nicht. Über das Jahr gerechnet ergibt das:
Steuer = s × max(0; B − P − 4 × Q)- s
- Gesamtsatz aus Abgeltungsteuer, Soli und Kirchensteuer (26,375 % ohne Kirchensteuer)
- B
- Bemessungsgrundlage des Jahres nach Verlustverrechnung, mit den Dividenden brutto
- P
- Sparer-Pauschbetrag
- Q
- Summe der anrechenbaren Quellensteuer des Jahres
Der Faktor 4 entsteht, weil die anrechenbare Steuer die Abgeltungsteuer von 25 % Euro für Euro mindert. Mit Kirchensteuer gilt nach § 32d Abs. 1 EStG (2009) die Form (e − 4q) / (4 + k), deshalb passt dieselbe Formel zu allen Sätzen. Soli und Kirchensteuer fallen nur auf die Abgeltungsteuer nach der Anrechnung an.
Mit „Quellensteuer über dem DBA-Satz zurückfordern“ nimmt die App an, dass der erstattbare Teil sofort und ohne Gebühren zurückfließt. In Wirklichkeit dauert das oft Monate bis Jahre. Ohne den Schalter gilt er als verloren.
Fonds: Schätzung im Look-through
Für Fonds rechnet der Backtest weiter wie bei thesaurierenden Fonds, denn die Quellensteuer hat der Fonds schon gezahlt. Der Reiter „Quellensteuer“ im Look-through schätzt, wie viel Rendite sie kostet: je Land der Aktienanteil aus der Positionsliste, mal die Dividendenrendite des Länderindex, mal der Quellensteuersatz für das Fondsdomizil. Das Domizil steht im Präfix der ISIN (IE, LU, DE, FR); das Land, das die Steuer erhebt, kommt aus der ISIN der Position, sonst aus ihrem Land.
Verlust p.a. = Σ a_L × d_L × q_L(Domizil)- a_L
- Aktienanteil des Landes L am Fondsvermögen
- d_L
- Dividendenrendite des Länderindex
- q_L
- Quellensteuersatz auf Dividenden aus L für einen Fonds mit diesem Domizil
Ausgangspunkt sind die Sätze, mit denen große Indexanbieter ihre Net-Return-Indizes rechnen: der höchste Satz für nicht ansässige institutionelle Anleger ohne Abkommensvorteile. Portfolio Lab nimmt ihn als Sicht eines Fonds aus Luxemburg. Das ist eher zu hoch, denn einzelne Fonds holen per Antrag etwas zurück. Darauf setzt die App die belegbaren Ausnahmen:
| Fondsdomizil | US-Dividenden | deutsche Dividenden | Dividenden aus dem eigenen Land | übrige Länder |
|---|---|---|---|---|
| Irland | 15 % | 15 % | 0 % | ohne Abkommen |
| Luxemburg | 30 % | 15 % | 15 % | ohne Abkommen |
| Deutschland | 30 % | 15 % | 15 % | ohne Abkommen |
| Frankreich | 30 % | 15 % | 0 % | ohne Abkommen |
Irische Fonds zahlen auf US-Dividenden dank des Abkommens zwischen Irland und den USA 15 %. Deutsche Dividenden kosten jeden Investmentfonds mit Statusbescheinigung 15 % einschließlich Soli (§ 6 und § 7 InvStG (2016)). Ohne Abkommen gelten etwa Schweiz 35 %, Frankreich 25 %, Kanada 25 %, Japan 15,315 % und Vereinigtes Königreich 0 %. Die Dividendenrenditen stammen aus den Factsheets der Länderindizes zum 30.09.2026, etwa USA 1,11 %, Japan 1,84 %, Schweiz 2,78 % und Vereinigtes Königreich 3,17 %; fehlt ein Land, gilt seine Region (Europa 2,87 %, Pazifik 2,33 %, Schwellenländer 2,02 %, sonst Welt 1,52 %).
Die Tabelle je Position zeigt den geschätzten Verlust und denselben Fonds mit Sitz in Irland, Luxemburg, Deutschland und Frankreich. Fehlen Positionsdaten, erscheint ein Hinweis statt einer Zahl; Aktien ohne bekanntes Land tragen den mittleren Satz der übrigen Aktien des Fonds, ohne jeden Anhaltspunkt 15 %. Einzelaktien stehen mit der Belastung der Direktanlage ohne Erstattung daneben.
Steuern in den Finanzzielen
Die Finanzziele simulieren Tausende Pfade und rechnen deshalb einfacher: mit Durchschnittskosten statt FIFO. Bei jedem Verkauf ist der Anteil Gewinn = 1 − Einstandswert / Wert steuerpflichtig, nach der durchschnittlichen Teilfreistellung des Portfolios. Entnahmen werden brutto so hoch verkauft, dass netto der geplante Betrag ankommt. Die Vorabpauschale wird jeden Januar für das Vorjahr fällig, mit dem aktuellen Basiszins für alle Jahre. Für das Anfangsvermögen lässt sich der Einstandswert in Prozent angeben.
Vereinfachungen
- Heutiges Recht für alle Jahre. Vor 2018 galten andere Regeln für Fonds.
- Alle Fonds wie thesaurierend; tatsächliche Ausschüttungen und ihre Besteuerung bildet die App nicht ab.
- Keine Günstigerprüfung, keine Freistellungsaufträge bei mehreren Banken.
- Quellensteuer nur für Einzelaktien, mit den Sätzen von heute für alle Jahre; Erstattungen kommen sofort und ohne Gebühr. Bei Fonds ist der Verlust eine Schätzung: Sektor-, Dividenden- und Faktorfonds weichen von der Dividendenrendite des Landes ab, Swap-ETFs hängen vom Swap ab, Erstattungsanträge einzelner Fonds kennt die App nicht.
- Gold und Krypto innerhalb eines Jahres vereinfacht wie Kapitalerträge (tatsächlich private Veräußerungsgeschäfte).
Häufige Fragen
Rechnet die App ausschüttende Fonds anders?
Nein. Alle Fonds werden wie thesaurierende behandelt, weil die Kurse Ausschüttungen bereits enthalten.
Wann wird die Vorabpauschale fällig?
Am ersten Kurstag des Folgejahres, berechnet mit dem Basiszins des abgelaufenen Jahres und dem Preis zu dessen Beginn.
Wie werden Verluste verrechnet?
Nach zwei Töpfen: Aktienverluste nur mit Aktiengewinnen, alle übrigen allgemein. Was am Jahresende übrig ist, wird vorgetragen.
Was zeigt die Steuerquote?
Den Anteil des Gewinns vor Steuern, der als Steuer abgeht, inklusive der Steuer beim Verkauf am Ende, wenn sie eingeschaltet ist.
Gilt das für Jahre vor 2018?
Die App wendet heutiges Recht auf alle Jahre an; die Vorabpauschale vor 2018 nur mit einer Näherung für den Basiszins.
Rechnet der Backtest die ausländische Quellensteuer?
Für Einzelaktien ja, wenn „Dividenden von Einzelaktien versteuern“ an ist: Abzug nach Sitzland, Anrechnung bis zum anrechenbaren Satz. Bei Fonds steckt sie schon im Kurs; der Look-through schätzt, wie viel.
Warum verfällt Quellensteuer im Sparer-Pauschbetrag?
Angerechnet wird nur auf deutsche Abgeltungsteuer. Ist der Ertrag durch den Pauschbetrag frei, gibt es nichts, worauf die ausländische Steuer angerechnet werden könnte; was am Jahresende übrig ist, verfällt.
Literatur
- Bundesministerium der Finanzen (2026): Basiszins zur Berechnung der Vorabpauschale gemäß § 18 Absatz 4 InvStG; Basiszins zum 2. Januar 2026 (Schreiben vom 13. Januar 2026, IV C 1 - S 1980/00230/012/001). Bundesministerium der Finanzen. Quelle
- Bundeszentralamt für Steuern (2026): Anrechenbarkeit der Quellensteuer auf Dividenden und Zinsen von Staaten, mit denen Deutschland ein Doppelbesteuerungsabkommen abgeschlossen hat (Stand 1. Januar 2026). Bundeszentralamt für Steuern, Referat St II 10, Redaktionsschluss Juni 2026; abgerufen am 25.10.2026. Quelle
- Constantinides, George M. (1983): Capital Market Equilibrium with Personal Tax. Econometrica 51 (3). doi:10.2307/1912150
- Deutscher Bundestag (2009): Einkommensteuergesetz (EStG), § 20 (Kapitalvermögen) und § 32d (Abgeltungsteuer). Bundesgesetzblatt; Fassung auf gesetze-im-internet.de. Quelle
- Deutscher Bundestag (2016): Investmentsteuergesetz (InvStG), §§ 16, 18, 19 und 20 (Investmenterträge, Vorabpauschale, Veräußerung, Teilfreistellung). Bundesgesetzblatt; Fassung auf gesetze-im-internet.de. Quelle
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