Vorabpauschale: so wird sie berechnet
Die Vorabpauschale sorgt dafür, dass auch thesaurierende Fonds jedes Jahr ein wenig Steuer kosten, obwohl sie nichts ausschütten. Sie ist eine Vorauszahlung auf den späteren Verkaufsgewinn: Was du heute über die Vorabpauschale versteuerst, zieht das Finanzamt beim Verkauf wieder ab. Für 2026 gilt ein Basiszins von 3,20 %.
Vorabpauschale berechnen: die Formel
Basisertrag = Wert am Jahresanfang × Basiszins × 0,7- Wert am Jahresanfang
- Rücknahmepreis zum ersten Handelstag des Jahres mal Anteile
- Basiszins
- vom Bundesfinanzministerium jedes Jahr im Januar veröffentlicht (2026: 3,20 %)
- 0,7
- gesetzlicher Faktor
Die Vorabpauschale ist der Basisertrag minus Ausschüttungen im Jahr, höchstens aber der tatsächliche Wertzuwachs plus Ausschüttungen. Ist der Fonds im Jahr gefallen, gibt es keine Vorabpauschale. Geregelt ist das in § 18 des InvStG (2016). Den Basiszins leitet das Gesetz aus der langfristig erzielbaren Rendite öffentlicher Anleihen ab; für 2026 hat ihn das BMF (2026) auf 3,20 % festgelegt.
Vorabpauschale = min(Basisertrag, Wertzuwachs + Ausschüttungen) − Ausschüttungen, mindestens 0Die Idee dahinter: Ein Fonds soll mindestens so besteuert werden, als hätte er eine risikolose Verzinsung ausgeschüttet, aber nur, wenn er im Jahr auch wirklich etwas verdient hat. Der Faktor 0,7 berücksichtigt pauschal, dass nicht der volle Zins angesetzt wird.
Zahlen wie im Beispiel unten: thesaurierender Aktien-ETF mit 10 % Wertzuwachs. Der Deckel greift erst, wenn Wertzuwachs plus Ausschüttungen kleiner sind als der Basisertrag.
Beispiel für 2026
Wichtige Regeln
- Zeitpunkt: Die Vorabpauschale für 2026 gilt am ersten Werktag 2027 als zugeflossen; die Bank zieht die Steuer dann vom Verrechnungskonto ein.
- Kaufjahr: Für jeden vollen Monat vor dem Kauf sinkt sie um ein Zwölftel. Wer im März kauft, zahlt zehn Zwölftel.
- Ausschüttende Fonds: Ausschüttungen werden abgezogen. Schüttet der Fonds mehr aus als den Basisertrag, fällt keine Vorabpauschale an.
- Beim Verkauf werden alle bereits versteuerten Vorabpauschalen vom Gewinn abgezogen. Doppelt besteuert wird nichts.
- Teilfreistellung gilt auch hier: 30 % für Aktienfonds, 15 % für Mischfonds, 60 bzw. 80 % für Immobilienfonds.
- Negativer oder sehr niedriger Basiszins: Ist der Basiszins nicht positiv, fällt keine Vorabpauschale an. So war es 2021 und 2022.
Was beim Verkauf passiert
Die Vorabpauschale ist keine zusätzliche Steuer, sondern eine Vorauszahlung. Beim Verkauf wird der Gewinn um alle bereits angesetzten Vorabpauschalen gekürzt. Über die ganze Haltedauer zahlst du also dieselbe Steuer, nur früher.
Basiszins der letzten Jahre
| Jahr | Basiszins | Basisertrag je 10.000 € |
|---|---|---|
| 2021 | −0,45 % (keine Vorabpauschale) | 0 € |
| 2022 | −0,05 % (keine Vorabpauschale) | 0 € |
| 2023 | 2,55 % | 178,50 € |
| 2024 | 2,29 % | 160,30 € |
| 2025 | 2,53 % | 177,10 € |
| 2026 | 3,20 % | 224,00 € |
Für Fortgeschrittene: Was die Vorabpauschale wirtschaftlich kostet
Weil die Vorabpauschale beim Verkauf angerechnet wird, liegt ihr einziger Nachteil im Zinseffekt: Die Steuer wird früher gezahlt und kann nicht mehr im Fonds weiterwachsen. Die Theorie zur Steuerplanung zeigt, wie wertvoll Steuerstundung ist: Constantinides (1983) leitet her, dass es sich lohnt, Verluste sofort und Gewinne möglichst spät zu realisieren. Der aufgeschobene Steuerbetrag arbeitet in der Zwischenzeit weiter. Die Vorabpauschale verkleinert genau diesen Vorteil thesaurierender Fonds, nimmt ihn aber nicht ganz weg, weil sie meist deutlich unter der tatsächlichen Rendite liegt.
In Jahren mit hohem Basiszins und schwacher Börse greift der Deckel: Dann wird höchstens der tatsächliche Wertzuwachs angesetzt. Ein Fonds, der im Jahr fällt, löst nie eine Vorabpauschale aus. Bei steigenden Zinsen wächst die jährliche Steuerlast deshalb vor allem in guten Börsenjahren.
Für die Wahl zwischen thesaurierend und ausschüttend ist das wichtig: Ausschüttungen sind in voller Höhe (nach Teilfreistellung) steuerpflichtig, die Vorabpauschale nur in Höhe des gedeckelten Basisertrags. Wer den Sparerpauschbetrag noch nicht ausschöpft, zahlt auf beides nichts. Dann zählen eher Bequemlichkeit und Planung (siehe thesaurierend oder ausschüttend). Die Forschung zur Verteilung von Anlagen auf unterschiedlich besteuerte Depots (Dammon u. a. 2004) zeigt zudem: Steuerlich ungünstige Erträge gehören, wo möglich, in steuerbegünstigte Verträge.
Häufige Missverständnisse
- „Die Vorabpauschale ist eine neue Steuer.“ Nein, sie zieht nur einen Teil der Steuer auf den späteren Verkaufsgewinn vor. Wer bis zum Verkauf wartet, bekommt sie vollständig angerechnet.
- „Sie fällt auf den ganzen Depotwert an.“ Angesetzt werden nur 70 % des Basiszinses auf den Wert am Jahresanfang, 2026 also 2,24 % des Werts, bei Aktienfonds davon nur 70 % steuerpflichtig.
- „Im Verlustjahr zahle ich trotzdem.“ Nein. Ist der Fonds im Jahr gefallen, gibt es keine Vorabpauschale, egal wie hoch der Basiszins ist.
- „Der Sparerpauschbetrag gilt nicht.“ Doch: Die Vorabpauschale ist ein normaler Kapitalertrag und wird mit dem Freistellungsauftrag verrechnet. Bei vielen Sparern bleibt sie dadurch steuerfrei.
- „Sparpläne werden doppelt belastet.“ Für jeden Kaufposten gilt die Zwölftel-Regel im Kaufjahr. Die monatlichen Käufe eines Jahres zählen also nur anteilig.
Wer viele Jahre spart, sieht die Vorabpauschale am besten als laufende Abschlagszahlung auf eine Steuer, die ohnehin fällig würde. Sie mindert die Rendite nur über den Zinseffekt, und der ist bei üblichen Basiszinsen klein im Vergleich zu Fondskosten oder der Wahl des richtigen Index.
So rechnet Portfolio Lab
Der Backtest rechnet die Vorabpauschale Jahr für Jahr mit dem amtlichen Basiszins (2018 bis 2026 hinterlegt, für frühere Jahre auf Wunsch mit einer Näherung): je Anteil der Kurs am Jahresanfang × Basiszins × 0,7, höchstens der Wertzuwachs des Jahres, im Kaufjahr je Kaufposten um ein Zwölftel je vollem Monat vor dem Kaufmonat gekürzt. Die Steuer fällt im Folgejahr an, mit Teilfreistellung, Sparerpauschbetrag und Verlusttöpfen; beim Verkauf mindern die angesetzten Vorabpauschalen den Gewinn. Alle Fonds werden dabei wie thesaurierende behandelt, weil die Kurse Ausschüttungen wieder anlegen. Mehr in der Methodik der Steuerberechnung.
Häufige Fragen
Muss ich die Vorabpauschale selbst ans Finanzamt melden?
Nein, bei einem deutschen Depot führt die Bank die Steuer automatisch ab. Bei ausländischen Depots gehört sie in die Steuererklärung (Anlage KAP-INV).
Was passiert, wenn kein Geld auf dem Verrechnungskonto ist?
Die Bank darf die Steuer nicht vom Depot holen und meldet den Betrag dem Finanzamt; er wird dann über die Steuererklärung nachgefordert.
Lohnt sich ein ausschüttender ETF, um die Vorabpauschale zu vermeiden?
Steuerlich kaum: Ausschüttungen sind in voller Höhe steuerpflichtig, die Vorabpauschale ist meist kleiner. Thesaurierer verschieben Steuern eher nach hinten.
Wird die Vorabpauschale doppelt besteuert?
Nein. Beim Verkauf wird der Gewinn um alle bereits versteuerten Vorabpauschalen gekürzt. Über die Haltedauer zahlst du dieselbe Steuer, nur teilweise früher.
Wann wird der Basiszins veröffentlicht?
Das Bundesfinanzministerium veröffentlicht ihn jedes Jahr Anfang Januar. Für 2026 erschien das Schreiben am 13. Januar 2026 mit 3,20 %.
Fällt die Vorabpauschale auch auf Anleihen-ETFs an?
Ja, für alle Investmentfonds. Bei Anleihen- und Geldmarktfonds gibt es aber keine Teilfreistellung; voll steuerpflichtig ist dann der ganze Betrag.
Literatur
- Bundesministerium der Finanzen (2026): Basiszins zur Berechnung der Vorabpauschale gemäß § 18 Absatz 4 InvStG; Basiszins zum 2. Januar 2026 (Schreiben vom 13. Januar 2026, IV C 1 - S 1980/00230/012/001). Bundesministerium der Finanzen. Quelle
- Constantinides, George M. (1983): Capital Market Equilibrium with Personal Tax. Econometrica 51 (3). doi:10.2307/1912150
- Dammon, Robert M.; Spatt, Chester S.; Zhang, Harold H. (2004): Optimal Asset Location and Allocation with Taxable and Tax-Deferred Investing. The Journal of Finance 59 (3), S. 999–1037. doi:10.1111/j.1540-6261.2004.00655.x
- Deutscher Bundestag (2016): Investmentsteuergesetz (InvStG), §§ 16, 18, 19 und 20 (Investmenterträge, Vorabpauschale, Veräußerung, Teilfreistellung). Bundesgesetzblatt; Fassung auf gesetze-im-internet.de. Quelle
Dieser Artikel erklärt eine Methode; er ist keine Anlage- oder Steuerberatung. Zahlenbeispiele sind vereinfacht und gerundet. Alle Begriffe im Glossar.