Depot vererben oder verschenken: Erbschaft- und Schenkungsteuer, Bewertung und Gestaltung in Tranchen
Wer ein Depot vererben oder zu Lebzeiten verschenken will, hat es mit zwei Steuern zu tun: der Erbschaft- und Schenkungsteuer auf den Wert am Stichtag und später der Abgeltungsteuer auf die Gewinne, denn die Anschaffungskosten gehen auf die Erben über. Der wichtigste Hebel ist die Zeit: Freibeträge gelten je zehn Jahre neu. Hier siehst du Steuerklassen, Freibeträge und Sätze mit Stand Oktober 2026, wie ein Depot bewertet und gemeldet wird, was Nießbrauch, Oder-Depot und Vollmacht bewirken und was eine Schenkung in Tranchen spart. Keine Steuer- oder Rechtsberatung.
Erbschaft- und Schenkungsteuer: die Grundregeln
Für Erbschaften und Schenkungen gilt dasselbe Gesetz (ErbStG 1997). Wie viel steuerfrei bleibt und welcher Satz greift, hängt am Verwandtschaftsgrad: Er bestimmt die Steuerklasse (§ 15) und den persönlichen Freibetrag (§ 16).
| Empfänger | Steuerklasse | Freibetrag | Zusätzlich im Erbfall |
|---|---|---|---|
| Ehegatte, eingetragener Lebenspartner | I | 500.000 € | Versorgungsfreibetrag 256.000 € |
| Kinder, Stiefkinder, Kinder verstorbener Kinder | I | 400.000 € | Versorgungsfreibetrag 10.300 € bis 52.000 € bis zum 27. Lebensjahr |
| Enkel | I | 200.000 € | – |
| Eltern und Großeltern bei Erbschaft | I | 100.000 € | – |
| Eltern bei Schenkung, Geschwister, Nichten und Neffen, Schwiegerkinder, geschiedene Ehegatten | II | 20.000 € | – |
| alle anderen, auch nichteheliche Lebensgefährten | III | 20.000 € | – |
Im Erbfall kommen pauschal 15.000 € für Bestattung und Abwicklung des Nachlasses ohne Nachweis hinzu (§ 10 Abs. 5 ErbStG). Der Freibetrag gilt je Empfänger und je Schenker: Ein Kind kann von Mutter und Vater zusammen 800.000 € steuerfrei bekommen. Wie viel das in der Praxis ausmacht, zeigt die Statistik: 2025 setzten die Finanzämter 21,4 Mrd. € Erbschaft- und Schenkungsteuer fest, davon 13,3 Mrd. € auf Erbschaften und 8,1 Mrd. € auf Schenkungen. Die meisten Übertragungen liegen aber innerhalb der Freibeträge und tauchen dort gar nicht auf (Destatis 2026).
Steuersätze und Härteausgleich
| Steuerpflichtiger Erwerb bis … | Klasse I | Klasse II | Klasse III |
|---|---|---|---|
| 75.000 € | 7 % | 15 % | 30 % |
| 300.000 € | 11 % | 20 % | 30 % |
| 600.000 € | 15 % | 25 % | 30 % |
| 6.000.000 € | 19 % | 30 % | 30 % |
| 13.000.000 € | 23 % | 35 % | 50 % |
| 26.000.000 € | 27 % | 40 % | 50 % |
| darüber | 30 % | 43 % | 50 % |
Der Satz gilt für den ganzen steuerpflichtigen Erwerb, nicht nur für den Teil über der Stufe (ErbStG (1997), § 19). Damit ein Euro mehr nicht viel mehr Steuer kostet, gibt es den Härteausgleich: Knapp über einer Stufe wird der Mehrbetrag nur insoweit erhoben, als ihn die Hälfte (bei Sätzen über 30 % drei Viertel) des Betrags über der Grenze deckt. Der steuerpflichtige Erwerb wird vorher auf volle 100 € abgerundet (§ 10 Abs. 1).
Einmalige Schenkung ohne frühere Erwerbe in den letzten zehn Jahren, nach § 16 und § 19 ErbStG mit Härteausgleich. Für ein Kind bleiben bis 400.000 € steuerfrei, und auch bei 3 Mio. € liegt die Last bei 16,5 %; nichteheliche Lebensgefährten zahlen schon bei 100.000 € fast ein Viertel.
Die 10-Jahres-Frist
Alle Erwerbe von derselben Person innerhalb von zehn Jahren werden zusammengerechnet (ErbStG (1997), § 14): Dem letzten Erwerb rechnet das Finanzamt die früheren mit ihrem damaligen Wert hinzu und zieht die Steuer ab, die auf die früheren entfallen wäre. Die Zehnjahresfrist macht Schenkungen planbar: Liegen zwischen zwei Schenkungen mehr als zehn Jahre, steht der Freibetrag erneut voll zur Verfügung. Umgekehrt zählt eine Schenkung kurz vor dem Tod beim Erbe mit. Der Freibetrag gilt dann für beides nur einmal.
Zivilrechtlich läuft eine zweite Uhr: Pflichtteilsberechtigte können verlangen, dass Schenkungen dem Nachlass hinzugerechnet werden, und zwar im ersten Jahr vor dem Erbfall voll, danach mit jedem Jahr ein Zehntel weniger, nach zehn Jahren gar nicht mehr. Bei Schenkungen an den Ehegatten beginnt die Frist erst mit dem Ende der Ehe (BGB (1896), § 2325).
Wie ein Depot bewertet und gemeldet wird
- Aktien, Anleihen, ETFs an der Börse: mit dem niedrigsten Kurs, der am Stichtag im regulierten Markt notiert wurde; gibt es keinen, mit dem letzten Kurs der 30 Tage davor (BewG (1991), § 11 Abs. 1). Stichtag ist der Todestag bzw. der Tag, an dem die Schenkung ausgeführt ist.
- Investmentfonds: mit dem Rücknahmepreis (§ 11 Abs. 4 BewG).
- Meldung der Bank im Erbfall: Banken zeigen dem Erbschaftsteuer-Finanzamt binnen eines Monats an, was ein Verstorbener bei ihnen hatte (ErbStG (1997), § 33), auch Gemeinschaftsdepots; nur bis 5.000 € entfällt die Anzeige (ErbStDV 1998).
- Meldung bei Schenkung: Wird ein Depot unentgeltlich auf eine andere Person übertragen, meldet die Bank Wert und Anschaffungskosten bis zum 31. Mai des Folgejahres dem Finanzamt (EStG §§ 43, 43a, 44a (2009), § 43 Abs. 1). Unabhängig davon müssen Beschenkter und Schenker die Schenkung binnen drei Monaten anzeigen (ErbStG (1997), § 30).
Einkommensteuer: Anschaffungskosten gehen über
Wer ein Depot erbt oder geschenkt bekommt, übernimmt die Anschaffung des Vorgängers: Für die Abgeltungsteuer gelten Kaufdatum und Anschaffungskosten des Erblassers oder Schenkers (§ 20 Abs. 4 Satz 6 EStG (2009)), und die Bank überträgt die Daten mit. Einen Step-up wie in den USA, wo geerbtes Vermögen mit dem Marktwert am Todestag als neuem Einstand gilt (26 U.S.C. § 1014 1954), gibt es in Deutschland nicht. Die stillen Gewinne werden also zweimal belastet: mit Erbschaftsteuer auf den vollen Wert und später mit Abgeltungsteuer.
Gestaltungen: Tranchen, Nießbrauch, Oder-Depot, Vollmacht
- Schenkung in Tranchen: Alle zehn Jahre bis zum Freibetrag verschenken; die Wertsteigerung nach der Schenkung wächst steuerfrei beim Kind (Rechnung unten). Verschenkte Depots folgen der Bewertung und Meldung oben.
- Nießbrauch vorbehalten: Du verschenkst das Depot, behältst aber die Erträge. Der Kapitalwert des Nießbrauchs mindert den Wert der Schenkung: Jahreswert mal ein Vervielfältiger nach Alter und Geschlecht aus der Sterbetafel, den das BMF jährlich veröffentlicht; der Jahreswert ist auf den Wert des Depots geteilt durch 18,6 begrenzt (BewG (1991), §§ 14, 16). Bei thesaurierenden Fonds fließen kaum Erträge. Dort ist ein Nießbrauch nach unserem Verständnis wenig wert und schwer zu gestalten.
- Oder-Depot: Jeder Inhaber darf allein verfügen; im Verhältnis zueinander gelten Gesamtgläubiger im Zweifel als je zur Hälfte berechtigt (BGB (1896), § 430). Zahlt nur ein Ehegatte ein, kann das eine Schenkung an den anderen sein, wenn dieser frei über die Hälfte verfügen kann; beweisen muss das Finanzamt (BFH 2011). Im Todesfall meldet die Bank auch das Gemeinschaftsdepot.
- Vollmacht über den Tod hinaus: Ein Auftrag erlischt im Zweifel nicht mit dem Tod (BGB (1896), § 672); mit einer solchen Vollmacht kann ein Vertrauter sofort handeln, ohne auf den Erbschein zu warten. Die Erben können sie widerrufen (§ 168).
- Kettenschenkung: Schenkt ein Kind das Geschenk der Eltern an Ehegatten oder Enkel weiter, sind das zwei Schenkungen mit je eigenem Freibetrag, aber nur, wenn das Kind frei entscheiden konnte. War es zur Weitergabe verpflichtet, wertet das Finanzamt es als direkte Schenkung der Eltern an den Dritten, mit dessen meist schlechterer Steuerklasse; eine gemeinsame Urkunde ist ein Indiz dafür (BFH 2013).
Rechenbeispiel: 1,2 Mio. € in Tranchen
Beispielzahlen: Eine Mutter will ihrer Tochter ein Depot über 1.200.000 € übertragen. Zur Vereinfachung bleibt der Wert konstant; mehr als zehn Jahre Abstand heißt hier „etwas mehr als zehn Jahre“, damit die Zehnjahresfrist sicher abgelaufen ist.
| Variante | Steuerpflichtig | Schenkungsteuer |
|---|---|---|
| alles auf einmal (oder als Erbe) | 800.000 € | 152.000 € |
| 400.000 € heute, 800.000 € nach sechs Jahren | zusammengerechnet 800.000 € | 152.000 € |
| zweimal 600.000 € mit mehr als zehn Jahren Abstand | 2 × 200.000 € | 44.000 € |
| dreimal 400.000 € mit je mehr als zehn Jahren Abstand | 0 € | 0 € |
| Vater und Mutter je 600.000 € (Depot gehört beiden je zur Hälfte) | 2 × 200.000 € | 44.000 € |
Innerhalb von zehn Jahren bringt das Aufteilen nichts: Die zweite Schenkung trägt dann die ganze Steuer. Erst der Abstand von mehr als zehn Jahren erneuert den Freibetrag. Dazu kommt das Wachstum: 400.000 €, die heute verschenkt werden und 20 Jahre mit 5 % pro Jahr wachsen, sind beim Kind 1.061.319 € wert. Der Zuwachs von 661.319 € fällt nie unter die Schenkungsteuer. Wer erst vererbt, versteuert dagegen den gewachsenen Wert.
Stand Oktober 2026: Verfassungsgericht prüft Freibeträge
Freibeträge und Steuersätze des ErbStG sind seit Jahren unverändert. Am 12. Oktober 2026 hat das Bundesverfassungsgericht mündlich über einen Antrag der Bayerischen Staatsregierung verhandelt (1 BvF 1/23): Sie hält unter anderem die persönlichen Freibeträge und die Steuersätze für verfassungswidrig, auch weil sie nicht an die Preisentwicklung angepasst wurden, und meint, die Freibeträge müssten regionale Unterschiede der Immobilienpreise berücksichtigen (Bundesverfassungsgericht 2026). Eine Entscheidung lag nach unserem Stand vom 27. Oktober 2026 noch nicht vor. Die Zahlen in diesem Artikel geben das geltende Recht wieder.
Für Fortgeschrittene: Härteausgleich und Wachstum
Steuer = min( s(X) × X ; s(W) × W + f × (X − W) )
f = 50 % bei s(X) ≤ 30 %, sonst 75 %- X
- steuerpflichtiger Erwerb, auf volle 100 € abgerundet
- W
- letzte überschrittene Wertgrenze
- s(·)
- Steuersatz der Stufe
Beispiel Steuerklasse I mit 650.000 € steuerpflichtigem Erwerb: 19 % wären 123.500 €; mit Härteausgleich sind es 90.000 € + 50 % × 50.000 € = 115.000 €. Der Härteausgleich wirkt bis zu der Stelle, an der beide Rechnungen gleich sind, hier bei 677.419 €. In Klasse III gibt es bis 6 Mio. € keinen Sprung, weil der Satz durchgehend 30 % beträgt.
Der Wert früher Schenkungen steigt mit der erwarteten Rendite: Ohne Schenkung wächst die künftige Steuer mit dem Vermögen, mit Schenkung wächst das Vermögen beim Kind ohne weitere Schenkungsteuer. Bei 5 % Rendite verdoppelt sich ein Betrag in gut 14 Jahren. Weil die Anschaffungskosten übergehen, ändert die Schenkung nichts an der späteren Abgeltungsteuer. Sie wird nur vom Kind bezahlt, vielleicht mit einem niedrigeren persönlichen Satz über die Günstigerprüfung (siehe Kinderdepot).
Was die Forschung zeigt
Steuerlich optimal wäre es oft, früh und regelmäßig zu schenken. Viele Vermögende tun es trotzdem nicht. Poterba (1998) zeigte mit US-Daten, dass selbst unter älteren Haushalten mit mehr als 2,5 Mio. Dollar Vermögen nur etwa 45 % steuerfreie Schenkungen zu Lebzeiten nutzten. Haushalte mit viel illiquidem Vermögen, etwa einem eigenen Unternehmen, schenkten seltener, ebenso solche mit hohen unrealisierten Gewinnen, für die der US-Step-up beim Erbfall besonders wertvoll ist. In Deutschland fehlt dieser Anreiz, weil die Anschaffungskosten ohnehin übergehen.
Warum so viele zögern, fasst Kopczuk (2012) in einem Überblick zusammen: Die Motive für Erbschaften sind gemischt, die Vorlieben verschieden, und vielen ist wichtig, die Kontrolle über ihr Vermögen zu behalten. Genau das adressieren Gestaltungen wie der Nießbrauch: Sie verschieben die Steuer, ohne dass der Schenker sofort auf die Erträge verzichtet.
Grenzen und typische Fehler
- Frist knapp verfehlt: Zehn Jahre heißt zehn Jahre. Eine Schenkung einen Tag zu früh wird zusammengerechnet.
- Nicht angezeigt: Auch steuerfreie Schenkungen sollten dokumentiert und angezeigt werden; sonst lässt sich später schwer belegen, wann die Frist begann.
- Oder-Depot als Steuerfalle: Einzahlungen nur eines Ehegatten können eine Schenkung sein; bei großen Beträgen kann der Ehegattenfreibetrag überschritten werden.
- Weiterschenken mit Auftrag: Eine abgesprochene Kette kann als direkte Schenkung an einen Empfänger mit schlechterer Steuerklasse gelten.
- Abgeltungsteuer vergessen: Die Erben übernehmen die alten Anschaffungskosten. Die Steuer auf stille Gewinne kommt zusätzlich.
- Kontrolle unterschätzt: Eine Schenkung ist endgültig; Rückforderung gibt es nur in engen Fällen, etwa bei Verarmung des Schenkers innerhalb von zehn Jahren (BGB (1896), §§ 528, 529).
Erb- und Schenkungsrecht hängen stark vom Einzelfall ab. Dieser Artikel ist keine Steuer- oder Rechtsberatung; für Gestaltungen wie den Nießbrauch lohnt eine Beratung.
So rechnet Portfolio Lab
Erbschaft- und Schenkungsteuer rechnet Portfolio Lab nicht. Für die Abgeltungsteuer auf ein geerbtes Depot gibt es aber Werkzeuge: In den Finanzzielen trägst du unter „Einstandswert des Vermögens heute“ ein, welcher Anteil des Depots Anschaffungskosten sind. Ein Wert von 40 % hieße, 60 % sind stille Gewinne, die beim Verkauf versteuert werden. Geplante Schenkungen kannst du dort als „Ziel (einmalig)“ eintragen und sehen, ob dein eigenes Vermögen danach reicht.
Im Backtest zeigt der Schalter „Depot am Ende verkaufen“, wie viel Abgeltungsteuer beim Verkauf auf einen Schlag fällig wäre. Das ist nützlich, um die latente Steuer eines Depots einzuschätzen. Wie ein Kind die geerbten oder geschenkten Gewinne günstig versteuert, beschreibt Kinderdepot, die Verlustverrechnung Steuern sparen im Depot.
Häufige Fragen
Wie viel kann ich meinem Kind steuerfrei schenken?
400.000 € je Elternteil innerhalb von zehn Jahren, von beiden Eltern zusammen also 800.000 €. Nach mehr als zehn Jahren steht der Freibetrag erneut zur Verfügung. Enkel können von jedem Großelternteil 200.000 € steuerfrei erhalten.
Wann beginnt die 10-Jahres-Frist neu?
Mit jeder Schenkung läuft eine eigene Frist. Zusammengerechnet werden alle Erwerbe von derselben Person innerhalb von zehn Jahren; liegt zwischen zwei Schenkungen mehr als zehn Jahre, zählt die frühere nicht mehr mit.
Wie wird ein geerbtes Depot bewertet?
Börsennotierte Wertpapiere mit dem niedrigsten Kurs am Todestag im regulierten Markt, Investmentfonds mit dem Rücknahmepreis. Die Bank meldet den Bestand dem Finanzamt, wenn er über 5.000 € liegt.
Muss ich eine Schenkung dem Finanzamt melden?
Ja, Beschenkter und Schenker müssen sie binnen drei Monaten anzeigen. Nach dem Wortlaut gilt das auch, wenn sie unter dem Freibetrag liegt, außer sie ist notariell beurkundet. Bei einem unentgeltlichen Depotübertrag meldet zusätzlich die Bank Wert und Anschaffungskosten bis zum 31. Mai des Folgejahres.
Übernehme ich beim Erben die Anschaffungskosten?
Ja. Für die Abgeltungsteuer gelten Kaufdatum und Anschaffungskosten des Erblassers weiter; einen Step-up auf den Marktwert wie in den USA gibt es nicht. Auf alte Gewinne fällt beim Verkauf also Abgeltungsteuer an, zusätzlich zur Erbschaftsteuer.
Was passiert mit einem Oder-Depot im Todesfall?
Der andere Inhaber kann weiter verfügen. Für die Erbschaftsteuer gehört im Zweifel die Hälfte zum Nachlass; die Bank meldet das Gemeinschaftsdepot dem Finanzamt.
Literatur
- Bundesfinanzhof (2011): Urteil vom 23. November 2011, II R 33/10 (Zahlungen eines Ehegatten auf ein Oder-Konto). Besprochen bei Otto Schmidt, Pressemitteilung vom 18.4.2012; abgerufen am 26.10.2026. Quelle
- Bundesfinanzhof (2013): Urteil vom 18. Juli 2013, II R 37/11 (Weiterschenkung an das Schwiegerkind). Leitsatz bei Haufe; abgerufen am 26.10.2026. Quelle
- Bundesregierung (1998): Erbschaftsteuer-Durchführungsverordnung (ErbStDV), § 1 Anzeigepflicht der Vermögensverwahrer und der Vermögensverwalter. zuletzt geändert durch Art. 11 des Gesetzes vom 22.6.2026 (BGBl. 2026 I Nr. 192); Fassung auf gesetze-im-internet.de, abgerufen am 26.10.2026. Quelle
- Bundesverfassungsgericht (2026): Mündliche Verhandlung in Sachen „Erbschaftsteuer – Gesetzgebungskompetenzen“ am 12. Oktober 2026 (Pressemitteilung Nr. 48/2026 vom 30.7.2026, 1 BvF 1/23). Bundesverfassungsgericht; abgerufen am 26.10.2026. Quelle
- Deutscher Bundestag (1991): Bewertungsgesetz (BewG), § 11 (Wertpapiere und Anteile), § 14 (lebenslängliche Nutzungen) und § 16 (Begrenzung des Jahreswerts). Neufassung vom 1.2.1991, zuletzt geändert durch Art. 19 des Gesetzes vom 22.6.2026 (BGBl. 2026 I Nr. 192); Fassung auf gesetze-im-internet.de, abgerufen am 26.10.2026. Quelle
- Deutscher Bundestag (1997): Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz (ErbStG), §§ 7, 10, 14, 15, 16, 17, 19, 29, 30 und 33. Neufassung vom 27.2.1997, zuletzt geändert durch Art. 10 des Gesetzes vom 22.6.2026 (BGBl. 2026 I Nr. 192); Fassung auf gesetze-im-internet.de, abgerufen am 26.10.2026. Quelle
- Deutscher Bundestag (2009): Einkommensteuergesetz (EStG), § 43 (Kapitalerträge mit Steuerabzug), § 43a (Bemessung der Kapitalertragsteuer) und § 44a (Abstandnahme vom Steuerabzug). Fassung auf gesetze-im-internet.de, abgerufen am 26.10.2026. Quelle
- Deutscher Bundestag (2009): Einkommensteuergesetz (EStG), § 20 (Kapitalvermögen) und § 32d (Abgeltungsteuer). Bundesgesetzblatt; Fassung auf gesetze-im-internet.de. Quelle
- Deutscher Reichstag (1896): Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), §§ 2, 168, 430, 518, 528–530, 656a–656d, 672, 1626, 1629, 1642, 1649 und 2325. Neufassung vom 2.1.2002, zuletzt geändert durch Art. 6 des Gesetzes vom 23.7.2026 (BGBl. 2026 I Nr. 226); Fassung auf gesetze-im-internet.de, abgerufen am 26.10.2026. Quelle
- Kongress der Vereinigten Staaten (1954): United States Code, Title 26 (Internal Revenue Code), § 1014 Basis of property acquired from a decedent. Legal Information Institute, Cornell Law School; abgerufen am 26.10.2026. Quelle
- Kopczuk, Wojciech (2012): Taxation of Intergenerational Transfers and Wealth. National Bureau of Economic Research, Working Paper 18584 (Kapitel im Handbook of Public Economics, Band 5). doi:10.3386/w18584
- Poterba, James M. (1998): Estate and Gift Taxes and Incentives for Inter Vivos Giving in the United States. National Bureau of Economic Research, Working Paper 6842. doi:10.3386/w6842
- Statistisches Bundesamt (2026): Festgesetzte Erbschaft- und Schenkungsteuer erreicht 2025 mit 21,4 Milliarden Euro neuen Höchstwert (Pressemitteilung Nr. 306 vom 26.8.2026). Statistisches Bundesamt; abgerufen am 26.10.2026. Quelle
Dieser Artikel erklärt eine Methode; er ist keine Anlage- oder Steuerberatung. Zahlenbeispiele sind vereinfacht und gerundet. Alle Begriffe im Glossar.