Altersvorsorge im Vergleich: Betriebsrente, Rürup, Altersvorsorgedepot und ETF-Rentenversicherung gegen den ETF-Sparplan
Wer für das Alter spart, kann ein normales ETF-Depot nutzen oder einen geförderten Weg: Betriebsrente per Entgeltumwandlung, Rürup-Rente, ab 2027 das Altersvorsorgedepot oder eine ETF-Rentenversicherung. Ein ehrlicher Altersvorsorge-Vergleich rechnet alle mit demselben Nettoaufwand und schaut auf das, was nach Steuern, Sozialabgaben und Kosten im Alter ankommt. Das Ergebnis hängt vor allem an drei Zahlen: deinem Grenzsteuersatz heute, dem im Alter und den Kosten des Produkts. Hier siehst du die Regeln mit Stand Oktober 2026 und ein durchgerechnetes Beispiel. Keine Steuer- oder Anlageberatung.
Fünf Wege im Überblick
| Merkmal | ETF-Depot | Betriebsrente (bAV) | Basisrente (Rürup) | Altersvorsorgedepot | ETF-Rentenversicherung |
|---|---|---|---|---|---|
| Förderung beim Einzahlen | keine | steuer- und sozialabgabenfrei, 15 % Zuschuss | Sonderausgabe bis 30.826 € | Zulagen und Sonderausgabe | keine |
| Steuer in der Ansparphase | Vorabpauschale, Verkäufe | keine | keine | keine | keine |
| Steuer im Alter | Abgeltungsteuer auf Gewinne | voll, persönlicher Satz | voll ab Rentenbeginn 2058 | voll, persönlicher Satz | Hälfte des Ertrags oder Ertragsanteil |
| Kranken- und Pflegeversicherung (Pflichtversicherte im Alter) | nein | ja, voller Beitragssatz | nein | nein | nein |
| Zugriff | jederzeit | erst im Rentenalter | nur lebenslange Rente ab 62 | Rente oder Auszahlplan | Rente oder Kapital |
| Vererbbar | ja | je nach Vertrag | nur Hinterbliebenenschutz | je nach Vertrag | je nach Vertrag |
Kranken- und Pflegeversicherung: Pflichtmitglieder der Krankenversicherung der Rentner zahlen auf Betriebsrenten Beiträge, weil sie als Versorgungsbezüge gelten; private Renten zählen nicht dazu (SGB V (1988), § 229). Freiwillig Versicherte zahlen auf alle Einnahmen. Für das Altersvorsorgedepot nehmen wir an, dass es wie Riester behandelt wird.
Das Depot ist vorgelagert besteuert: Du sparst aus versteuertem Einkommen und zahlst später nur auf Gewinne Abgeltungsteuer. bAV, Rürup und Altersvorsorgedepot folgen der nachgelagerten Besteuerung: Heute bleibt der Beitrag steuerfrei, später wird die ganze Leistung besteuert. Ist dein Steuersatz im Alter niedriger als heute, gewinnt meist die nachgelagerte Variante; Kosten und Sozialabgaben verschieben die Grenze.
Betriebsrente per Entgeltumwandlung
- Steuerfrei sind Beiträge an Pensionsfonds, Pensionskasse oder Direktversicherung bis 8 % der Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung (EStG § 3 Nr. 63 2009); 2026 also 8 % × 101.400 € = 8.112 € im Jahr (Deutsche Rentenversicherung 2025).
- Sozialabgabenfrei bis 4 %, also 4.056 € (SvEV 2006). Bis zu dieser Grenze hast du auch einen Anspruch auf Entgeltumwandlung, und der Arbeitgeber muss 15 % des umgewandelten Betrags zuschießen, soweit er selbst Sozialbeiträge spart (BetrAVG § 1a 1974).
- Im Alter sind die Leistungen voll steuerpflichtig (§ 22 Nr. 5 EStG § 22 (2009)). Für die Krankenversicherung gelten sie als Versorgungsbezug mit vollem Beitragssatz: 14,6 % allgemein plus Zusatzbeitrag, 2026 im Durchschnitt 2,9 % (Bundesgesundheitsministerium 2025), dazu Pflegeversicherung von 3,6 %, für Kinderlose 4,2 % (Bundesgesundheitsministerium 2026). In der Krankenversicherung bleibt ein Freibetrag von einem Zwanzigstel der Bezugsgröße frei, 2026 3.955 € / 20 = 197,75 € im Monat; eine Kapitalauszahlung zählt zehn Jahre lang mit einem Hundertzwanzigstel (SGB V (1988), §§ 226, 229).
- Neu 2026: Das Zweite Betriebsrentenstärkungsgesetz wurde am 21. Januar 2026 verkündet. Es erweitert vor allem Opting-out-Modelle und ab 2027 die Geringverdienerförderung (Mercer 2026); Grenzen und Zuschuss bleiben.
Basisrente (Rürup)
Die Basisrente ist eine private Leibrentenversicherung mit strengen Regeln: Sie zahlt nur eine lebenslange Monatsrente, frühestens ab 62, und die Ansprüche dürfen nicht vererblich, übertragbar, beleihbar, veräußerbar oder kapitalisierbar sein (EStG §§ 10, 10a, 10c 2009). Dafür sind die Beiträge seit 2023 zu 100 % als Sonderausgaben abziehbar, bis zum Höchstbeitrag der knappschaftlichen Rentenversicherung. 2026 sind das 124.800 € × 24,7 % = 30.826 € (aufgerundet) für Ledige, das Doppelte für Ehepaare (Deutsche Rentenversicherung 2025; DRV Knappschaft-Bahn-See 2026). Angestellte müssen davon ihre gesamten Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung abziehen, Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteil.
Im Alter wird die Rente mit dem Besteuerungsanteil des Jahres des Rentenbeginns besteuert: 84 % bei Beginn 2026, für jeden späteren Jahrgang 0,5 Prozentpunkte mehr und ab 2058 100 % (EStG § 22 2009). Wer heute 35 ist und mit 67 in Rente geht, versteuert also die ganze Rente.
Riester und das neue Altersvorsorgedepot
Das Altersvorsorgereformgesetz ist beschlossen: Bundestag am 27. März 2026, Bundesrat am 8. Mai 2026; neue Produkte gibt es ab 1. Januar 2027 (Bundestag, Altersvorsorgedepot 2026; Bundesregierung, Altersvorsorgereform 2026). Für Riester-Verträge, die vor 2027 geschlossen wurden, gilt das bisherige Recht weiter (Finanzausschuss 2026). Die Eckpunkte des Altersvorsorgedepots in der beschlossenen Fassung:
- Grundzulage: 50 % der eigenen Beiträge bis 360 € und 25 % bis 1.800 €, höchstens 540 € im Jahr; Kinderzulage bis 300 € je Kind; mindestens 120 € Eigenbeitrag (Finanzausschuss 2026).
- Sonderausgabenabzug nach § 10a EStG für bis zu 1.800 € zuzüglich der Zulage; das Finanzamt prüft, ob der Abzug mehr bringt als die Zulage (Finanzausschuss 2026).
- Standarddepot: Jeder Anbieter muss eines anbieten; die Effektivkosten sind auf 1 % begrenzt, im Regierungsentwurf standen 1,5 % (heute im bundestag 2026).
- Auszahlung: lebenslange Rente oder Auszahlplan; die Leistungen werden voll nachgelagert besteuert (EStG § 22 (2009), Nr. 5).
Wie die Zulage bei kleinen Beiträgen wirkt, zeigt der Artikel Aktienrente. Für den Vergleich zählt: Bei einem Grenzsteuersatz von 35 % bringt der Sonderausgabenabzug mehr als die Zulage, das Altersvorsorgedepot wirkt dann wie eine Rürup-Rente mit flexibler Auszahlung und gedeckelten Kosten.
ETF-Rentenversicherung
In der Ansparphase einer fondsgebundenen Rentenversicherung fällt keine Steuer an, auch keine Vorabpauschale. Bei Auszahlung als Kapital wird der Unterschied zwischen Leistung und eingezahlten Beiträgen besteuert, und zwar mit dem persönlichen Steuersatz und nur zur Hälfte, wenn der Vertrag mindestens zwölf Jahre lief und du bei Auszahlung mindestens 62 bist (Verträge ab 2012). Bei fondsgebundenen Versicherungen sind zusätzlich 15 % des Unterschiedsbetrags steuerfrei, soweit er aus Investmenterträgen stammt (§ 20 Abs. 1 Nr. 6 EStG (2009)). Wie beide Regeln zusammenwirken, sagt das Gesetz nicht ausdrücklich; wir rechnen mit 85 % × 50 % = 42,5 % steuerpflichtigem Ertrag.
Lässt du dir eine lebenslange Rente zahlen, wird nur der Ertragsanteil besteuert: 18 % bei Rentenbeginn mit 65, 17 % mit 67 (EStG § 22 2009). Steuerlich ist das günstig, der Nachteil liegt bei den Kosten für Abschluss, Verwaltung und Fonds und beim garantierten Rentenfaktor.
Rechenbeispiel: 100 € Nettoaufwand im Monat
Fair ist der Vergleich nur, wenn jeder Weg dich gleich viel kostet. Annahmen (Beispielzahlen): 35 Jahre alt, 32 Jahre bis zur Rente mit 67, jedes Jahr 1.200 € Nettoaufwand, vereinfacht zu Jahresbeginn gezahlt. Grenzsteuersatz heute 35 %, im Alter 25 % (ohne Soli und Kirchensteuer), Arbeitnehmeranteil der Sozialabgaben 21,15 % (Rente 9,3 %, Arbeitslosen 1,3 %, Kranken 7,3 % + 1,45 %, Pflege 1,8 %). Rendite 6 % pro Jahr vor Produktkosten, Wachstum = 1,06 × (1 − Kosten). Kosten pro Jahr: Depot 0,2 %, Altersvorsorgedepot 0,6 %, Rürup 1,0 %, bAV und ETF-Rentenversicherung 1,2 %.
Verglichen wird der Nettowert bei Rentenbeginn: das Kapital nach allen Steuern und Abgaben, die auf die Auszahlung entfallen. Bei Renten nehmen wir an, dass die Auszahlung das Kapital fair verrentet und der Steuersatz über die Rentenzeit gleich bleibt; dann ist der Barwert der Nettorenten Kapital × (1 − Abgabensatz).
| Weg | Kapital mit 67 | Abzüge bei Auszahlung | Nettowert bei Rentenbeginn |
|---|---|---|---|
| ETF-Depot | 110.823 € | 26,375 % auf 70 % von 72.423 € Gewinn | 97.452 € |
| Betriebsrente (bAV) | 235.997 € | 25 % Steuer + 21,1 % Kranken- und Pflegeversicherung | 127.202 € |
| Basisrente (Rürup) | 144.265 € | 25 % Steuer | 108.199 € |
| Altersvorsorgedepot | 156.766 € | 25 % Steuer | 117.574 € |
| ETF-Rentenversicherung, Kapital | 89.987 € | 25 % auf 42,5 % von 51.587 € Ertrag | 84.505 € |
| ETF-Rentenversicherung, Rente | 89.987 € | 25 % auf 17 % Ertragsanteil | 86.162 € |
Unter diesen Annahmen liegt die bAV vorn, gefolgt vom Altersvorsorgedepot; die ETF-Rentenversicherung landet trotz günstiger Steuer hinter dem Depot, weil 1 Prozentpunkt mehr Kosten über 32 Jahre mehr kostet, als die Steuer spart. Bei der bAV fehlt noch ein Posten: Auf 2.736,60 € im Jahr zahlst du keine Rentenbeiträge. Gemessen am vorläufigen Durchschnittsentgelt 2026 von 51.944 € sind das 32 × 2.736,60 / 51.944 = 1,69 Entgeltpunkte, beim aktuellen Rentenwert von 42,52 € rund 71,68 € gesetzliche Rente im Monat in heutigen Werten (Deutsche Rentenversicherung 2025; Deutsche Rentenversicherung 2026). Diesen Verlust haben wir nicht abgezogen.
Wovon das Ergebnis abhängt
Zahlen aus dem Beispiel oben: 1.200 € Nettoaufwand pro Jahr, 32 Jahre, 6 % Rendite vor Kosten, Steuersatz heute 35 %. Das Depot hängt nicht vom Steuersatz im Alter ab; die geförderten Wege verlieren mit jedem Prozentpunkt, die bAV liegt ab rund 37,6 % unter dem Depot.
| Variante (sonst wie oben) | ETF-Depot | bAV | Rürup | Altersvorsorgedepot | ETF-Rentenversicherung |
|---|---|---|---|---|---|
| Beispiel oben | 97.452 € | 127.202 € | 108.199 € | 117.574 € | 84.505 € |
| Steuersatz heute 25 % | 97.452 € | 103.581 € | 93.772 € | 101.898 € | 84.505 € |
| heute 42 %, Gehalt über der BBG der Krankenversicherung | 97.452 € | 117.675 € | 121.258 € | 131.764 € | 84.505 € |
| Steuersatz im Alter 15 % | 97.452 € | 150.802 € | 122.626 € | 133.251 € | 86.698 € |
| Steuersatz im Alter 35 % | 97.452 € | 103.603 € | 93.772 € | 101.898 € | 82.313 € |
| Rendite 4 % statt 6 % | 68.429 € | 87.649 € | 74.327 € | 80.283 € | 59.497 € |
| Rendite 8 % statt 6 % | 142.693 € | 188.342 € | 160.647 € | 175.513 € | 123.162 € |
| Produktkosten 0,5 Punkte höher (nicht beim Depot) | 97.452 € | 114.866 € | 97.649 € | 105.989 € | 76.706 € |
Über der Beitragsbemessungsgrenze der Krankenversicherung spart die Entgeltumwandlung nur Renten- und Arbeitslosenbeiträge (10,6 %); dann liegt die bAV hinter Rürup und Altersvorsorgedepot. Schon 0,5 Prozentpunkte mehr Kosten bringen die Rürup-Rente im Beispiel fast auf das Niveau des Depots.
Für Fortgeschrittene: die Formel hinter dem Vergleich
Bei gleichem Nettoaufwand N lässt sich jeder Weg auf drei Faktoren zurückführen, nämlich den Hebel beim Einzahlen, das Wachstum nach Kosten und den Abzug bei Auszahlung:
Nettowert = N × h × Σ (1 + r)ᵗ (1 − c)ᵗ × (1 − a)
nachgelagert (Rürup, Altersvorsorgedepot): h = 1 / (1 − t₀), a = t₁
bAV: h = 1,15 / (1 − t₀ − s₀), a = t₁ + k
Depot: h = 1, Abzug nur auf den Gewinn mit 0,7 × 26,375 %- h
- Hebel: Euro im Vertrag je Euro Nettoaufwand
- c
- Produktkosten pro Jahr
- t₀, t₁
- Grenzsteuersatz heute und im Alter
- s₀, k
- Sozialabgaben heute und Kranken- und Pflegeversicherung im Alter
Ohne Kostenunterschied gilt: Rürup schlägt ein steuerfreies Depot genau dann, wenn t₁ < t₀ ist. Nachgelagerte und vorgelagerte Besteuerung sind bei gleichem Steuersatz gleichwertig. Weil das Depot Gewinne aber mit Abgeltungsteuer belastet, verschiebt sich die Grenze: Im Beispiel ist Rürup bis zu einem Steuersatz im Alter von 32,4 % besser, bAV und Altersvorsorgedepot bis rund 37,6 % bzw. 37,8 %. Kostenunterschiede wirken dagegen über den Zinseszins: Im Beispiel hat die ETF-Rentenversicherung mit 1 Prozentpunkt mehr Kosten nach 32 Jahren 18,8 % weniger Kapital als das Depot, eine Einmalanlage verlöre 27,5 %.
Zwei Annahmen begünstigen die Verträge: die faire Verrentung, obwohl Versicherer mit vorsichtigen Sterbetafeln rechnen, und der gleichbleibende Steuersatz, obwohl eine hohe Betriebsrente den Grenzsteuersatz im Alter selbst erhöht. Für das Depot ist die Rechnung dagegen streng: Wer in der Rente schrittweise verkauft, nutzt jedes Jahr den Sparer-Pauschbetrag und schiebt die Steuer weiter hinaus.
Was die Forschung zeigt
Ob Förderung die Ersparnis erhöht oder nur umschichtet, ist eine alte Frage. Chetty u. a. (2014) werteten 41 Millionen Beobachtungen aus Dänemark aus: Steuersubventionen bewegen vor allem eine kleine Gruppe aktiver Sparer, ihr Geld von normalen Konten in geförderte zu verschieben. Je Dollar Subvention steigt die Ersparnis nur um etwa einen Cent. Automatische Beiträge des Arbeitgebers erhöhen das Vermögen dagegen deutlich, weil rund 85 % der Menschen passiv sparen. Ähnlich wirkt laut Madrian und Shea (2001) die automatische Anmeldung zu Betriebsrentenplänen.
Für Deutschland fanden Börsch-Supan u. a. (2012), dass die Riester-Förderung Familien gut erreichte, Geringverdiener schlechter; 2010 standen 9,4 Mrd. € Riester-Ersparnis 3,5 Mrd. € Förderkosten gegenüber, eine Verdrängung anderer Ersparnisse zeigte sich nicht. Bei der Auszahlung zeigen Benartzi u. a. (2011), dass nur wenige Ruheständler freiwillig verrenten, obwohl eine Leibrente gegen ein zu langes Leben absichert. Verhaltens- und institutionelle Gründe spielen dabei eine große Rolle. Nach Dammon u. a. (2004) gehören in geförderte Verträge vor allem steuerlich ungünstige Anlagen wie Anleihen.
Grenzen und typische Fehler
- Brutto statt netto vergleichen: 100 € in der bAV kosten nicht 100 €. Nur derselbe Nettoaufwand macht die Wege vergleichbar.
- Abgaben im Alter vergessen: Auf Betriebsrenten fallen für Pflichtversicherte rund 21 % Kranken- und Pflegeversicherung an, zusätzlich zur Steuer.
- Kosten unterschätzen: Ein Prozentpunkt mehr pro Jahr kostet über Jahrzehnte mehr als jeder Steuervorteil (siehe die ETF-Rentenversicherung im Beispiel).
- Flexibilität ignorieren: Rürup-Geld ist bis 62 gebunden und nur als Rente zu haben; das Depot steht bei Arbeitslosigkeit, Hauskauf oder Pflege zur Verfügung.
- Steuersatz im Alter raten: Wer mit gesetzlicher Rente, Betriebsrente und Mieteinnahmen rechnet, liegt im Alter womöglich nicht niedriger als heute.
Die Rechnung ist ein vereinfachtes Beispiel und keine Steuer- oder Anlageberatung; für dich zählen Arbeitgeberangebot, Vertragskosten und Krankenversicherung.
So rechnet Portfolio Lab
Portfolio Lab rechnet keine Förderung, keine nachgelagerte Besteuerung und keine Sozialabgaben. Das Steuermodul bildet nur ein privates Depot ab, mit Abgeltungsteuer, Teilfreistellung, Vorabpauschale und Sparer-Pauschbetrag. Bausteine des Vergleichs kannst du trotzdem durchspielen:
- Backtest: Sparplan mit historischen Kursen und „Zusatzkosten p.a.“ von 0 bis 5 % zusätzlich zur TER (etwa 1,0 %, um die Kosten einer Versicherungshülle nachzubilden). Mit eingeschalteten Steuern siehst du das Depot nach Abgeltungsteuer, auf Wunsch nach Verkauf am Ende.
- Finanzziele: Rente, Betriebsrente oder Pension als laufendes Einkommen (netto) und die Entnahmen aus dem Depot in einem Zahlungsplan.
- ALM: Barwert künftiger Renten mit einem festen Rechnungszins. Das ist nützlich, um eine Monatsrente in Kapital umzurechnen.
Mehr in Entnahmerate, Sequenzrisiko und der Methodik der Steuerberechnung.
Häufige Fragen
Was lohnt sich mehr: Betriebsrente oder ETF-Sparplan?
Bei gleichem Nettoaufwand liegt die bAV vorn, wenn du heute Sozialabgaben sparst, der Arbeitgeber 15 % zuschießt und dein Steuersatz im Alter deutlich niedriger ist. Im Beispiel gewinnt sie bis zu einem Steuersatz im Alter von rund 37,6 %. Dagegen stehen Kranken- und Pflegeversicherung auf die Betriebsrente, eine etwas niedrigere gesetzliche Rente und höhere Kosten.
Wie hoch ist der Rürup-Höchstbetrag 2026?
30.826 € für Ledige und 61.652 € für Ehepaare, abgeleitet aus dem Höchstbeitrag zur knappschaftlichen Rentenversicherung (124.800 € × 24,7 %). Seit 2023 sind die Beiträge voll abziehbar; Angestellte müssen ihre Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung davon abziehen.
Muss ich auf meine Betriebsrente Krankenversicherung zahlen?
Als Pflichtmitglied der Krankenversicherung der Rentner ja: Betriebsrenten gelten als Versorgungsbezüge mit vollem Beitragssatz plus Zusatzbeitrag und Pflegeversicherung. Für die Krankenversicherung bleiben 2026 197,75 € im Monat frei.
Wie wird eine ETF-Rentenversicherung besteuert?
In der Ansparphase gar nicht. Bei Kapitalauszahlung nach mindestens zwölf Jahren Laufzeit und ab 62 ist die Hälfte des Ertrags mit dem persönlichen Steuersatz steuerpflichtig, zusätzlich sind 15 % des Ertrags bei Fondspolicen steuerfrei. Bei einer lebenslangen Rente zählt nur der Ertragsanteil, etwa 17 % bei Rentenbeginn mit 67.
Ab wann gibt es das Altersvorsorgedepot?
Das Gesetz ist beschlossen; neue Verträge gibt es ab 1. Januar 2027. Gefördert wird mit 50 % Zulage auf die ersten 360 € und 25 % bis 1.800 € Eigenbeitrag, höchstens 540 € im Jahr, plus Sonderausgabenabzug; das Standarddepot darf höchstens 1 % kosten.
Ist die Rürup-Rente vererbbar?
Nein. Möglich ist nur eine vereinbarte Hinterbliebenenrente für den Ehegatten und Kinder, für die Anspruch auf Kindergeld besteht.
Literatur
- Benartzi, Shlomo; Previtero, Alessandro; Thaler, Richard H. (2011): Annuitization Puzzles. Journal of Economic Perspectives 25 (4), S. 143–164. doi:10.1257/jep.25.4.143
- Börsch-Supan, Axel; Coppola, Michela; Reil-Held, Anette (2012): Riester Pensions in Germany: Design, Dynamics, Targetting Success and Crowding-In. National Bureau of Economic Research, Working Paper 18014. doi:10.3386/w18014
- Bundesministerium für Gesundheit (2025): Bekanntmachung des durchschnittlichen Zusatzbeitragssatzes nach § 242a SGB V für das Jahr 2026 vom 7. November 2025. Bundesanzeiger, BAnz AT 10.11.2025 B7; abgerufen am 26.10.2026. Quelle
- Bundesministerium für Gesundheit (2026): Finanzierung der sozialen Pflegeversicherung (Online-Ratgeber Pflege). Bundesministerium für Gesundheit, Stand 14.9.2026; abgerufen am 26.10.2026. Quelle
- Bundesregierung (2006): Sozialversicherungsentgeltverordnung (SvEV), § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 9. zuletzt geändert durch Art. 11 des Gesetzes vom 16.1.2026 (BGBl. 2026 I Nr. 14); Fassung auf gesetze-im-internet.de, abgerufen am 26.10.2026. Quelle
- Bundesregierung (2026): Fragen und Antworten: Private Altersvorsorge reformiert. Presse- und Informationsamt der Bundesregierung, Stand 1.6.2026; abgerufen am 25.10.2026. Quelle
- Chetty, Raj; Friedman, John N.; Leth-Petersen, Søren; Nielsen, Torben Heien; Olsen, Tore (2014): Active vs. Passive Decisions and Crowd-Out in Retirement Savings Accounts: Evidence from Denmark. The Quarterly Journal of Economics 129 (3), S. 1141–1219. doi:10.1093/qje/qju013
- Dammon, Robert M.; Spatt, Chester S.; Zhang, Harold H. (2004): Optimal Asset Location and Allocation with Taxable and Tax-Deferred Investing. The Journal of Finance 59 (3), S. 999–1037. doi:10.1111/j.1540-6261.2004.00655.x
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- Deutscher Bundestag (2026): Bundestag beschließt das Altersvorsorgedepot (Textarchiv, Sitzung vom 27.3.2026; Drucksachen 21/4088, 21/4996). Deutscher Bundestag; abgerufen am 25.10.2026. Quelle
- Deutscher Bundestag (2026): Reform der privaten Altersvorsorge zugestimmt (hib-Kurzmeldung aus dem Finanzausschuss vom 25.3.2026). Deutscher Bundestag; abgerufen am 26.10.2026. Quelle
- Finanzausschuss des Deutschen Bundestages (2026): Beschlussempfehlung zum Entwurf eines Gesetzes zur Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge (Altersvorsorgereformgesetz), Drucksache 21/4996 vom 25.3.2026. Deutscher Bundestag, 21. Wahlperiode; abgerufen am 26.10.2026. Quelle
- Madrian, Brigitte C.; Shea, Dennis F. (2001): The Power of Suggestion: Inertia in 401(k) Participation and Savings Behavior. The Quarterly Journal of Economics 116 (4), S. 1149–1187. doi:10.1162/003355301753265543
- Mercer Deutschland (2026): Das Zweite Betriebsrentenstärkungsgesetz tritt in Kraft (Hagemanns Bilanzen). Mercer Deutschland; abgerufen am 26.10.2026. Quelle
Dieser Artikel erklärt eine Methode; er ist keine Anlage- oder Steuerberatung. Zahlenbeispiele sind vereinfacht und gerundet. Alle Begriffe im Glossar.