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Glossar: Begriffe mit Q

9 Begriffe von Q-Faktor-Modell bis Quellensteuertopf, kurz erklärt und wo möglich mit Quelle. Alle Begriffe von A bis Z

Q-Faktor-Modell

Faktormodell aus Markt, Größe, Investition und Profitabilität (Return on Equity), begründet aus der Investitionstheorie von Unternehmen. Konkurrent des Fünf-Faktoren-Modells.

Quelle: Hou u. a. (2015)

Qualifizierter Fit (Qualified Fit, Filterbedingungen LPPLS)

LPPLS-Fit, dessen Parameter die Filter für eine Blase erfüllen: Exponent m und Log-Frequenz ω in typischen Bereichen, tc nahe am letzten Kurs, genug Schwingungen im Fenster und eine Dämpfung, bei der die Hazard-Rate nicht negativ wird.

Quelle: Demirer u. a. (2019)

Methodik: Blasen-Indikator (LPPLS): Methodik

Quality minus Junk (QMJ, Quality-Faktor)

Faktor aus profitablen, wachsenden, sicheren und gut geführten Unternehmen gegenüber dem Gegenteil. Qualitätsaktien brachten höhere risikoadjustierte Renditen, als ihr Preis nahelegte.

Quelle: Asness u. a. (2019)

Mehr: Low-Volatility-Anomalie und Betting against Beta

Quant Meltdown (Quant Quake, Quant-Krise 2007)

Verluste quantitativer Long/Short-Aktienstrategien im August 2007, besonders in der Woche ab dem 6. August. Nach der Auswertung von Khandani und Lo eine Folge marktweiten Hebelabbaus und des plötzlichen Rückzugs von Kapital für das Market-Making; die Abwicklung begann mit Finanzwerten, der Long-Seite von Value nach Buchwert-Kurs-Verhältnis und der Short-Seite von Gewinn-Momentum.

Quelle: Khandani und Lo (2011)

Mehr: Momentum-Crashes: warum Momentum selten, aber heftig einbricht und was Volatilitätssteuerung und Crowding-Maße zeigen

Quantil

Wert, unter dem ein bestimmter Anteil der Beobachtungen liegt. Das 5-%-Quantil der Monatsrenditen ist die Grenze zu den schlechtesten 5 % der Monate und Grundlage des historischen Value at Risk.

Quellensteuer

Steuer, die ein Staat auf Dividenden und Zinsen einbehält, bevor sie ins Ausland fließen, etwa auf US-Dividenden. Bei Einzelaktien ist sie bis zur Höhe des Doppelbesteuerungsabkommens anrechenbar, bei Fonds fällt sie auf Fondsebene an und ist für den Anleger nicht anrechenbar.

Mehr: Thesaurierend oder ausschüttend: Welcher ETF passt besser?

Quellensteueranrechnung (Anrechnung ausländischer Quellensteuer, Anrechnung ausländischer Steuern)

Die Bank zieht ausländische Quellensteuer von der deutschen Abgeltungsteuer ab, höchstens bis zum anrechenbaren Satz der BZSt-Übersicht, meist 15 %, und nur, soweit im selben Jahr deutsche Steuer anfällt.

Beispiel: 1.000 € US-Dividende mit 150 € US-Steuer: (1.000 − 4 × 150) / 4 = 100 € Abgeltungsteuer statt 250 €.

Quelle: EStG (2009); BZSt (2026)

Mehr: Quellensteuer auf Dividenden: anrechnen, erstatten, Fondsdomizil

Quellensteuererstattung (Quellensteuer zurückfordern, Rückerstattung)

Rückforderung der Quellensteuer, die ein Staat über den Satz des Doppelbesteuerungsabkommens hinaus einbehalten hat. Sie ist nur im Quellenstaat möglich, meist mit Formular, Bestätigung des Finanzamts und Frist.

Beispiel: Schweiz: 35 % einbehalten, 15 % angerechnet, 35 − 15 = 20 Prozentpunkte mit Formular 85 erstattbar.

Quelle: ESTV (2026)

Mehr: Quellensteuer auf Dividenden: anrechnen, erstatten, Fondsdomizil

Quellensteuertopf (Topf für nicht angerechnete Quellensteuer)

Merkposten der Bank für ausländische Quellensteuer, die mangels deutscher Steuer noch nicht angerechnet werden konnte, etwa im Sparerpauschbetrag. Er wird im laufenden Jahr verrechnet; der Rest steht in der Steuerbescheinigung und lässt sich nur noch über die Steuererklärung desselben Jahres nutzen.

Mehr: Quellensteuer auf Dividenden: anrechnen, erstatten, Fondsdomizil

Kurz und vereinfacht erklärt; keine Anlage- oder Steuerberatung.